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   BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78   

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BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78 (https://dejure.org/1978,1421)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1978 - IV ARZ 31/78 (https://dejure.org/1978,1421)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - IV ARZ 31/78 (https://dejure.org/1978,1421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über Kindsunterhalt - Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich - Antrag auf Bestimmung des zuständigen Beschwerdegerichts durch den Bundesgerichtshof - Bindungswirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1811
  • MDR 1978, 824
  • FamRZ 1978, 672
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78
    Wie in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes bestimmten Senatsbeschluß vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 26/78 - unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines 1. EheRG dargelegt ist, hat der Gesetzgeber mit den §§ 23 a Nr. 2 und 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG n.F. die Zuständigkeit des Amtsgerichts hinsichtlich der auf Ehe oder Verwandtschaft beruhenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche erweitert und damit dem Amtsgericht aus Gründen des Sachzusammenhangs auch Streitigkeiten zuweisen wollen, die nicht die Zahlungspflicht selbst, sondern Nebenpflichten (z.B. Auskunftsansprüche des materiellen Unterhaltsrechts, §§ 1580, 1605 BGB) zum Gegenstand haben.

    Auch in persönlicher Hinsicht wird durch diese Gesetzesauslegung der Bereich der ehebezogenen Verfahren, der dem Familiengericht grundsätzlich zugewiesen ist, nicht überschritten (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 26/78).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78
    Denn einem Verweisungsbeschluß muß die Bindungswirkung im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung jedenfalls dann aberkannt werden, wenn bei der Verweisung an ein nach den prozessualen Vorschriften unzuständiges Gericht einem Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör versagt worden ist (vgl. BGHZ 71, 69 = NJW 1978, 1163).
  • BGH, 11.02.1976 - IV ZB 64/75

    Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich bezüglich Unterhaltszahlungen - Versuch

    Auszug aus BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78
    Entsprechend hat der Senat auch im Falle des § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG die Vollstreckungsabwehrklage als eine "Streitigkeit über" eine gesetzliche Unterhaltspflicht im Sinne dieser Bestimmung angesehen (VersR 1976, 664, 665).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 74/78

    Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber einem

    Eine Familiensache ist allerdings entgegen der Ansicht des Kammergerichts der Klageanspruch zu I b (s. unten zu 2.) und demgemäß insoweit auch das Armenrechtsverfahren (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1978 - IV ARZ 31/78 - NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672).

    Der Senat hat mit Beschluß vom 30. August 1978 (IV ARZ 45/78, FamRZ 1978, 770) im Anschluß an seine Beschlüsse vom 3. Mai 1978 (IV ARZ 26/78, BGHZ 71, 264) und vom 14. Juni 1978 (IV ARZ 31/78, NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672) ausgesprochen, daß es sich um eine Familiensache im Sinne dieser Bestimmung handelt, wenn ein Elternteil gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch mit der Begründung geltend macht, dem anderen Elternteil obliegende gesetzliche Unterhaltsleistungen für ein gemeinschaftliches eheliches Kind erbracht zu haben.

    So hat der Senat in dem bereits erwähnten Beschluß in NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672 eine Familiensache nach § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG angenommen, wenn sich in einem Scheidungsvergleich ein Ehegatte gegenüber dem anderen zur Entrichtung gesetzlicher Unterhaltsleistungen für die gemeinschaftlichen ehelichen Kinder verpflichtet.

    Vielmehr besteht eine so enge Verknüpfung mit der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Klägerin, daß eine Einordnung der Streitigkeit in die Zuständigkeit des Amtsgerichts - Familiengerichts - nach Sinn und Zweck des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG geboten ist (ebenso wie in den erwähnten Fällen BGHZ 71, 264; BGH NJV 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672; FamRZ 1978, 770; siehe hierzu bereits den zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 29. November 1978 - IV ARZ 99/78).

  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt für den Fall entschieden, daß sich die Klage gegen den Titel über einen Unterhaltsanspruch nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, 6 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 4, 5 ZPO richtet (BGH FamRZ 1978, 672 = NJW 1978, 1811; FamRZ 1979, 220 = NJW 1979, 550; FamRZ 1979, 910 = NJW 1979, 2046; vgl. auch BGH FamRZ 1980, 671).

    Der Umstand, daß sich der Kläger nicht gegenüber seiner Tochter, sondern gegenüber der Beklagten verpflichtet hat, an diese den für die Tochter bestimmten Unterhaltsbetrag zu zahlen, steht dem nicht entgegen (BGH FamRZ 1978, 672 = NJW 1978, 1811; vgl. auch BGHZ 71, 264, 275).

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Im übrigen wäre seit dem 1. Juli 1977 auch eine Vollstreckungsgegenklage gegen den Vergleich vom 24. Oktober 1972 vor dem Familiengericht zu erheben gewesen (BGH FamRZ 1978, 672).
  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über

    Im vorliegenden Fall hat der Vergleich, wie das Landgericht in dem klageabweisenden Urteil zu Recht angenommen hat, eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG zum Gegenstand; damit ist auch die gegen den Vergleich gerichtete Vollstreckungsabwehrklage eine Familiensache (BGH NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672).

    Der Senat hat hierzu entschieden, daß sich in solchen Fällen jedenfalls der Rechtsmittelzug der Vollstreckungsabwehrklage nach der für Familiensachen getroffenen Regelung des § 119 GVG bestimmt und daß innerhalb des mit der Sache befaßten Gerichts der Spruchkörper für Familiensachen zuständig ist (NJW 1978, 1811 = FamRZ 1978, 672).

  • OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von

    So wird bei Vollstreckungsabwehrklagen, die gemäß § 767 Abs. 1 ZPO bei dem in ähnlicher Weise umschriebenen "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" zu erheben sind, ein zugleich spruchkörperbezogenes Begriffverständnis für möglich gehalten und unter Berücksichtigung der ratio legis sowie des § 802 ZPO eine entsprechende Auslegung allgemein befürwortet; danach ist diejenige Abteilung oder derjenige Spruchkörper auch für Klagen zuständig, die auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus von ihr bzw. ihm selbst geschaffenen Titeln gerichtet sind (vgl. BGH FamRZ 1978, 672 und 1981, 19 für Familiensachen; BGH NJW 1975, 829 für Kammer für Baulandsachen).
  • BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 45/78

    Geltendmachung eines "Ausgleichsanspruchs" eines Elternteils gegen den anderen

    Macht ein Elternteil gegen den anderen mit der Behauptung, diesem obliegende gesetzliche Unterhaltsleistungen für ein gemeinschaftliches eheliches Kind erbracht zu haben, einen "Ausgleichsanspruch" geltend, so handelt es sich um eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 26/78, BGHZ 71, 264 - und vom 14. Juni 1978 - IV ARZ 31/78).

    Die Streitigkeit "betrifft" die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem ehelichen Kind, auch wenn es nicht selbst als Partei aufgetreten ist; hinsichtlich des Personenkreises wird durch diese Gesetzesauslegung der Bereich der ehebezogenen Verfahren, der dem Familiengericht grundsätzlich zugewiesen ist, nicht überschritten (vgl. hierzu den erwähnten Senatsbeschluß vom 3. Mai 1978 unter III 2 a; ferner den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 14. Juni 1978 - IV ARZ 31/78, Leitsätze vorweg veröffentlicht in FamRZ 1978, Heft 8 Umschlagseite III - unter II 1 a).

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 51/91

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Das Verfahren schwebte - zu Recht, weil es die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kinde betraf (BGH Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - IV ARZ 31/78 - FamRZ 1978, 672; vom 29. November 1978 - IV ARZ 99/78 - FamRZ 1979, 217 Nr. 158 und vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 74/78 - FamRZ 1979, 217 Nr. 159) - als Familiensache vor dem Amtsgericht; § 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GVG.
  • OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 WF 58/82

    Zuständigkeit des Familiengerichts bei Zwangsvollstreckung aus einem anlässlich

    Wenn dieser familienrechtlicher Natur ist, ist das Familiengericht zu der Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage berufen (vgl. BGH FamRZ 1978, 672 = BGHF 1, 136; 1979, 573, 575 = BGHF 1, 369; 1980, 46 f = BGHF 1, 588; 1981, 19, 20 f = BGHF 2, 300; OLG Hamm FamRZ 1978, 523 ff, 524 mit zusätzlicher Argumentation betreffend die Zuständigkeitsregeln für die Wiederaufnahmeklage gemäß § 584 Abs. 1 ZPO einerseits - erkennendes Gericht -, und für die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO - Prozeßgericht - Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 621 Anm. II 7; Scherübl in Zöller, aaO § 767 Anm. III 1 b; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 767 Anm. 3 D).

    Der Umstand, daß der Kläger sich nicht gegenüber seinen Kindern, sondern gegenüber der Beklagten verpflichtet hat, an diese den für die Kinder bestimmten Unterhalt zu zahlen, steht dem nicht entgegen (BGH FamRZ 1978, 672 = BGHF 1, 136; 1981, 18 ff, 20 = EzFamR EGBGB Art. Nr. 1 = BGHF 2, 313).

  • BGH, 06.02.1980 - IV ARZ 84/79

    Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Entscheidung über eine

    Damit ist auch die Vollstreckungsabwehrklage eine Familiensache (BGH FamRZ 1978, 672 = NJW 1978, 1811).

    Sie betrifft damit diesen Anspruch und kommt in der Sache einer Fortsetzung des früheren Rechtsstreits nahe, mag auch das Bestehen oder Nichtbestehen des titulierten Anspruchs nicht unmittelbar Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage sein (BGH FamRZ 1978, 672, 673 = NJW 1978, 1811, 1812; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O. § 767 ZPO Anm. 1 A).

  • BGH, 29.11.1978 - IV ARZ 99/78

    Gerichtliche Zuständigkeit hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen auf

    Nach § 23 b Abs. 1 Ziff. 5 GVG gehören zu den Familiensachen nicht nur diejenigen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch eines Kindes geltend gemacht wird, sondern vielmehr alle Sachen, die die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind betreffen ; die Familiengerichte und Familiensenate sind demnach auch zuständig für solche Rechtsstreitigkeiten, die aus Vereinbarungen hergeleitet werden, die die Eltern zur Regelung der Frage getroffen haben, in welchem Umfang ein jeder von ihnen im Innenverhältnis die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind zu erfüllen hat (BGH FamRZ 1978, 672; FamRZ 1978, 770; NJW 1978, 1925).

    Die namentlich vom Oberlandesgericht München (FamRZ 1978, 198, 199) vertretene Ansicht, wonach der Gesetzgeber durch die Änderung des § 23 a Nr. 2 GVG und durch die entsprechende Fassung des § 23 b Nr. 5 GVG nur die eine Unterhaltsklage vorbereitenden Rechtsstreitigkeiten der Zuständigkeit der Familiengerichte unterwerfen wollte, hat der Senat bereits im Beschluß vom 14. Juni 1978 (FamRZ 1978, 672, 673) abgelehnt.

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

  • OLG Köln, 28.07.2011 - 25 WF 178/11
  • BGH, 10.12.1987 - IX ZB 94/87

    Drittwiderspruchsklage als Feriensache

  • OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98

    Familiengerichtliche Zuständigkeit für Abwehr der Unterhaltsvollstreckung aus

  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 74/78

    Begründung eines selbständigen, vom Gestez losgelösten Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 50/78

    Zuständigkeit der oberlandesgerichtlichen Familiensenate für Beschwerden gegen

  • OLG Oldenburg, 17.05.1990 - 3 WF 63/90

    Leistungsbestimmung ; Unterhaltsschuldner; Unterhaltspflichtiger; Zahlung der

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1986 - 6 UF 182/85

    Scheinvater; Gesetzliche Unterhaltspflicht; Vollstreckungsgegenklage; Heterologe

  • BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 585/80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen den Titel über einen Unterhaltsanspruch als

  • BGH, 10.10.1979 - IV ARZ 52/79

    Einordnung eines Arrestverfahrens als Familiensache - Zuständigkeit des

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 77/78

    Sorgfaltspflicht - Berufung - Zeitpunkt der Zustellung - Urteil

  • OLG Köln, 17.08.1984 - 4 UF 64/84

    Abgrenzung zwischen Haushaltsgeld und Wirtschaftsgeld; Rechtliche Ausgestaltung

  • BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78

    Ersatzforderung eines Klägers für Unterhaltsaufwendungen für eheliche Kinder

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1981 - 5 UF 257/80
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 138/78

    Anspruch auf Herausgabe des Kindergeldes gegen den geschiedenen Ehepartner -

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1980 - 5 UF 77/80
  • OLG Koblenz, 28.10.1985 - 15 SmA 11/85
  • OLG Hamburg, 04.11.1983 - 15 UFH 9/83
  • OLG Hamm, 04.03.1982 - 3 UF 390/81
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ARZ 508/81

    Klärung der Zuständigkeit eines Gerichts i.R.d. Einlegung einer Erinnerung gegen

  • OLG Nürnberg, 26.08.1980 - 7 UF 761/80

    Unterhaltsanspruch während des laufenden Scheidungsverfahrens; Verbindung von

  • OLG Hamm, 23.05.1980 - 2 UF (Sbd) 10/80
  • BGH, 10.01.1979 - IV ARZ 70/78

    Entscheidungsmaßstab für die Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen -

  • BGH, 25.10.1978 - IV ARZ 83/78

    Voraussetzungen für Bestimmung der Gerichtszuständigkeit durch das nächst höhere

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1985 - 2 WF 138/85
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ARZ 24/84

    Abgrenzung der Rechtsmittelzuständigkeit zwischen dem Senat für allgemeine

  • OLG Celle, 21.02.1980 - 10 UF 160/79
  • OLG Stuttgart, 22.10.1979 - 18 WF 245/79

    Geltendmachung fehlender Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt eines

  • BGH, 13.12.1978 - IV ARZ 96/78

    Entscheidung eines gerichtlichen Zuständigkeitsstreits durch den BGH

  • OLG Hamburg, 19.01.1983 - 16 WF 3/83
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